Kosten und Vertrag
Die Satzung des Kreises Pinneberg zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege regelt die Ermäßigung von Beiträgen für die Betreuung von Kindern. Im Rahmen dieser Regelung werden die, gemäß des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG), gültigen Beiträge als Höchstbeiträge für Ermäßigungen durch den Kreis Pinneberg festgelegt. Für die Kindertageseinrichtung muss eine gültige Betriebserlaubnis von der Aufsicht für Kindertageseinrichtungen bestehen.
Geschwisterermäßigung (unabhängig vom Einkommen)
Werden mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen (Kita, Krippe, Hort) und oder Kindertagespflege betreut, ermäßigt sich auf Antrag unabhängig vom Einkommen der Teilnahmebeitrag bzw. die Gebühr oder der Kostenbeitrag in der Reihenfolge des Alters der Kinder. Grundlage für die Höhe des Elternbeitrags bilden die im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungsstunden.
Verpflegungsbeitrag
Außerdem erhebe ich von den Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag für die Verpflegung der Kinder. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach den Betreuungstagen.
Vertrag mit der Kindertagespflegeperson
Den Betreuungsvertrag schließen die Eltern mit der Kindertagespflegeperson ab. Dieser sollte folgende Punkte enthalten:
Meine aktuellen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:30 – 16:30 Uhr
Bitte sprechen Sie mich an falls Ihre Arbeitszeiten nicht mit meinen Bereuungszeiten übereinstimmen sollten.